Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache (LG Hannover, LG Koblenz), Dipl.-Übersetzerin, Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Vom Landgericht Hannover allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die polnische Sprache.
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»Aus Anlass eines sehr kurzfristigen, aber notwendigen Besuches eines Mandanten in der JVA benötigte ich die Dienste einer Dolmetscherin/Dolmetschers. Frau Adamczak-Waschow war trotz der Kurzfristigkeit freundlicherweise bereit zu Übersetzen. Trotz Witterungswidrigkeiten konnte der Termin "überpünktlich" durchgeführt werden. Frau Adamczak-Waschow war absolut professionell im Umgang mit dem Mandanten und der Angelegenheit selbst. Die Übersetzung war schnell, flüssig und hat alle Belange des Gespräches abgedeckt. Ich danke Frau Adamczak-Waschow für ihre Flexibilität und ihren Einsatz. Bei nächster Gelegenheit werde ich wieder auf ihre Dienste vertrauen.«
Matthias Wandzik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Sind Sie an meinen Dienstleistungen interessiert, so erstelle ich Ihnen gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag – idealerweise nach einem persönlichen Gespräch oder Ihrer schriftlichen Anfrage.
Für schriftliche Übersetzungen benötige ich von Ihnen den Umfang des Textes in Normzeilen, das Fachgebiet des Textes und den Abgabetermin. Am besten schicken Sie mir den zu übersetzenden Text zu, sodass ich ihn nach Schwierigkeitsgrad bewerten und nach Wiederholungen im Text suchen kann (Wiederholungen im Text werden nach anderen Sätzen berechnet). Zugunsten der Kunden berechne ich den Preis nach der Anzahl der Normzeilen im Originaltext. Auf diese Weise kennen Sie den Preis der Übersetzung schon im Voraus. Falls Ihnen der Text jedoch nicht in digitaler Form vorliegt, kann ich nur eine ungefähre Schätzung der Übersetzungskosten machen. Die Rechnung wird anhand der Anzahl der Normzeilen der Übersetzung angefertigt.
Bei der Urkundenübersetzung werden keine Zeilen- sondern Festpreise vereinbart. Die Übersetzung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, verschiedener Zeugnisse und Bescheinigungen haben also einen festen Wert inkl. Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Ihre Fragen und meine Antworten“ (PDF).
»Das Dolmetschen erfolgte zu meiner vollsten Zufriedenheit. In Erinnerung geblieben ist mir zudem besonders Ihre Flexibilität hinsichtlich des kurzfristig anberaumten Termins. Andere Übersetzungsbüros konnten so kurzfristig keine Dienstleistung zur Verfügung stellen, so dass ich mich an Sie gewendet habe, obwohl Sie mir bis dahin als Dolmetscherin nicht bekannt waren. Ich werde Sie sicherlich erneut kontaktieren, sobald ich erneut eine(n) Dolmetscher(in) für die polnische Sprache in der JVA Oldenburg benötige.«
Jessica Kienle, Rechtsanwältin
Dipl.-Übersetzerin, Mitglied im Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher (BDÜ), ermächtigte Übersetzerin für Polnisch und Russisch in Niedersachsen (LG Hannover) und Rheinland-Pfalz (LG Koblenz) und beeidigte Dolmetscherin für Polnisch (LG Hannover). Aufgewachsen in Polen (Oława), studiert in Polen (Opole, Wrocław), Deutschland (Uni Mainz in Germersheim) und Russland (Moskau).
Seit über 20 Jahren bin ich für Privatkunden und verschiedene Unternehmen und Einrichtungen aus diversen Branchen als Übersetzerin und Dolmetscherin tätig.
Zu meinen Kunden gehören u.a.
»Seit mehr als sieben Jahren arbeiten wir mit Frau Waschow zusammen. Die Arbeit von Frau Waschow besticht durch Professionalität. Durch Ihr konstruktives Mitwirken hilft Sie, unsere Arbeit noch mehr zu optimieren. Auch unter Zeitdruck ist Ihre Arbeit in ausgezeichneter Qualität und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Darüber hinaus ist Sie eine sehr freundliche Person, mit der wir sehr gerne zusammenarbeiten.«
FORMAT GmbH
pons polonia
Agnieszka Adamczak-Waschow
Donnerschweerstraße 92, 26123 Oldenburg
Tel: +49 (0)441 361 489 05
Mobil: +49 (0)152 08957062
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